Allgemeine Geschäftsbedingungen

Garantie- und Lieferbedingungen (GLB) der Kölndata Software GmbH, nachfolgend Kölndata genannt, für Software

tl_files/inhalte/images/pdf-logo.jpg

1. Geltung der GLB
Diese Bedingungen gelten sowohl in der Beziehung

  • KÖLNDATA - Händler
  • KÖLNDATA - Auftraggeber
  • Händler - Auftraggeber

Der jeweilige Besteller der Software wird im Folgenden als Auftraggeber bezeichnet. Anderslautende Gewährleistungs- und Haftungsbedingungen in der Beziehung Händler - Auftraggeber werden hierdurch weder ersetzt noch beschränkt.
Diese Geschäftsbedingungen regeln alle vertraglichen Beziehungen - welche sich auf die Lieferung oder Erstellung von Software beziehen - zwischen der KÖLNDATA und Ihren Auftraggebern.

2. Angebot und Auftrag
Ein Kaufvertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Software zustande. Der Vertrag stellt keinen Kauf auf Probe dar.
Bestandteil eines Kaufvertrages sind die für den Betrieb der Software erforderlichen Systemvoraussetzungen.

3. Urheberrecht
Die Software ist Eigentum von KÖLNDATA oder deren Händlern und ist durch Urheberrechtsgesetze, internationale Verträge und andere Rechtsvorschriften gegen Kopieren geschützt. Der Auftraggeber erwirbt ein zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht an der Software (Lizenz). Die Anzahl der Lizenzen und der bestellte Funktionsumfang (Module) geht aus der Auftragsbestätigung hervor. Wenn die Software nicht mit einem technischen Kopierschutz ausgestattet ist, darf sich der Auftraggeber eine einzige Kopie - ausschließlich für Sicherungszwecke - anfertigen.
Wenn Software in das Eigentum des Auftraggebers übergeht, ist dies im jeweiligen Vertrag ausdrücklich schriftlich festgehalten.

4. Leistungsumfang der Software
KÖLNDATA geht davon aus, dass sich der Auftraggeber vor der Bestellung der Software über deren Leistungsumfang ausführlich informiert hat. Der Leistungsumfang geht bei bestehender Software aus dem Bedienerhandbuch bzw. aus einer Demonstrationsversion der Software hervor. Wenn es sich um kundenspezifische Lösungen handelt, ist der geforderte Leistungsumfang seitens des Auftraggebers schriftlich - in Form eines Pflichtenheftes - festzuhalten. Sofern bestimmte Details nicht eindeutig aus dem Pflichtenheft hervorgehen, wird das Detail nach dem Ermessen der KÖLNDATA so implementiert, wie es dem gewünschten Zweck wahrscheinlich entsprechen würde.

5. Gewährleistung
Es ist allgemein anerkannt, dass Software nicht mit Sicherheit fehlerfrei entwickelt werden kann. Insbesondere schon deswegen, weil auch Fehler in den verwendeten Betriebssystemen, Treibern und Entwicklungssystemen die Software beeinträchtigen können.
KÖLNDATA garantiert für einen Zeitraum von 24 Monaten ab Empfangsdatum, dass die Software im wesentlichen - gemäß dem beiliegenden Bedienerhandbuch (nebst Zusatzdokumentation) - arbeitet. Bei schwerwiegenden Programmfehlern innerhalb der Garantiezeit bessert KÖLNDATA schnellstmöglich nach. Die Zusendung der geänderten Programmteile kann nach Belieben per Datenträger oder Datenfernübertragung erfolgen.
Diese Garantie bezieht sich ausschließlich darauf, dass die Software ihren geplanten Einsatzzweck grundsätzlich erfüllt.
Als Nachweis für die Lauffähigkeit der Software gilt die Vorführung auf einem von KÖLNDATA oder dem Händler gestellten System, das die für die jeweilige Software erforderlichen und im Kaufvertrag fixierten Systemvoraussetzungen erfüllt (siehe Installationsvoraussetzungen).
Wird die Software auf vom Auftraggeber gestellter Hardware installiert, die nicht den Systemvoraussetzungen entspricht, wird jede Gewährleistung, auch in der Garantiezeit, abgelehnt.
Alle Gewährleistungsansprüche des Anwenders beziehen sich ausdrücklich nur auf Software, für die KÖLNDATA die Urheberrechte besitzt. Bei Fremdsoftware sind eventuelle Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller geltend zu machen.

6. Haftung
Jede Haftung für Folgeschäden oder -kosten, die sich aus der Verwendung der Software, den zugehörigen Unterlagen oder aus der Unfähigkeit diese Software zu verwenden ergeben, wird abgelehnt. Uneingeschränkt eingeschlossen sind Schäden aus entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung und der Verlust von geschäftlichen Informationen. Die gesamte Haftung von KÖLNDATA und der alleinige Anspruch des Auftraggebers besteht nach Wahl von KÖLNDATA entweder in der Reparatur der Software oder in der Rückerstattung des bezahlten Kaufpreises. Auf jeden Fall ist die Haftung von KÖLNDATA auf den Betrag beschränkt, den der Auftraggeber für das Produkt bezahlt hat. Dieser Ausschluß gilt nicht für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit auf Seiten von KÖLNDATA verursacht wurden. Ebenfalls bleiben Ansprüche, die auf unabdingbaren gesetzlichen Vorschriften zur Produkthaftung beruhen, unberührt.

7. Installationsvoraussetzungen
Wird die zur Erfüllung des jeweiligen Einsatzzweckes notwendige Hardware vom Auftraggeber gestellt, informieren Händler bzw. KÖLNDATA den Auftraggeber über die von der jeweiligen Software geforderte Hardwareausstattung (Systemvoraussetzungen) vor dem Abschluß des Kaufvertrages. Jede Gewährleistung für die Lauffähigkeit der Software bei Nichteinhaltung der Systemvoraussetzungen wird abgelehnt.
Wird die Hardware durch den Auftraggeber gestellt, wird die Betriebsbereitschaft dieser Hardware bei Installation der Software vorausgesetzt. Aufwendungen, die zur Herstellung der Betriebsbereitschaft dieser Hard- und Software notwendig sind, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

8. Lieferfrist/Rücktritt vom Vertrag
Die angegebene Lieferfrist gibt den ungefähren Zeitpunkt der Fertigstellung an. Erst bei wesentlicher Überschreitung der Lieferfrist kann der Auftraggeber schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen. Wird auch diese Frist überschritten, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Weiter Ansprüche seitens des Auftraggebers bestehen nicht.

9. Salvatorische Klausel
Soweit eine Bestimmung der Garantie- und Lieferbedingungen unwirksam ist, wird sie durch eine solche Bestimmung ersetzt, die rechtlich zulässig ist und dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand - soweit gesetzlich zulässig - ist Chemnitz.
Anwendbar ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des einheitlichen Kaufgesetzes und des einheitlichen Kaufabschlußgesetzes.